Zum Hauptinhalt springen

Bessere Forschung mit Gesundheitsdaten ermöglichen

Stellungnahme der Fachgruppe Digital Health der Gesellschaft für Informatik (GI) zum Referentenentwurf eines Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG)

Im Folgenden handelt es sich um eine Meldung der GI, die wir wortgetreu wiedergeben.

Anfang August hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz - GDNG)“ veröffentlicht und Fachverbände und Interessensvertreter*innen zur Stellungnahme aufgefordert. Die Fachgruppe Digital Health der Gesellschaft für Informatik (GI) begrüßt die grundsätzliche Ausrichtung und Zielsetzung des GDNG. Insbesondere das Ziel eines datenbasierten lernenden Gesundheitswesens, in dem der Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten Schlüsselfaktoren für eine qualitativ hochwertige Versorgung sind, sind sehr begrüßenswert.

Rahel Gubser von der GI-Fachgruppe Digital Health: "Besonders begrüssenswert ist der Aufbau einer nationalen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle, die als Ansprechpartnerin für Datenhaltende einerseits und Datennutzende andererseits ist. In der Zentralisierung liegen viele Potentiale, sie birgt aber auch Gefahren, beispielsweise dass aufgrund von Ressourcenmangel eine Nutzen-orientierte Koordination nicht gewährleistet werden kann angesichts den komplexen Anforderungen dieser Doppelrolle. Deshalb ist es ist wichtig, auf Bestehendes, auf etablierte Systeme und Infrastrukturen aufzubauen. Wie beispielsweise die kürzlich ins Leben gerufene nationale Koordinierungsgruppe für Gesundheitsforschungsdateninfrastruktur (GFDI). Für die weitere Ausarbeitung des Gesetzes bedarf es einer transparenten Klärung von Verantwortlichkeiten."

Ohne Präzisierung der Verantwortlichkeiten und Prozesse, sieht die GI einen potentiellen Zielkonflikt zwischen der herkömmlichen Rolle der medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften, die die inhaltliche Kontrolle über alle Qualitätsfragen der medizinischen Versorgung hatten, und einer breiten Verfügbarmachung von Gesundheitsdaten, die es auch anderen Akteuren ermöglicht, Qualität zu messen. Dieser Konflikt muss frühzeitig und gut moderiert werden, um die wichtigen Stakeholder im Gesundheitswesen mitzunehmen und etwaige Hürden bei der Umsetzung abzubauen.

Darüber hinaus empfiehlt die Fachgruppe Digital Health der GI zur Patienteneinwilligung und Widerspruchsrechten, einerseits die Zuständigkeit zum Einholen der Einwilligung gemäß § 4 Absatz 4 GDNG weiter zu definieren. Die Patienteneinwilligung in der ePA ist nutzerzentriert, transparent und verständlich auszugestalten. Im Sinne der Patientenaufklärung sollte ersichtlich sein, wer Zugriff auf pseudomisierte und anonymisierte Daten hat. Andererseits würde größere Transparenz und Aufklärung am Beginn - bei der Erteilung der Patienteneinwilligung - den künftigen Bedarf zum Gebrauch des Widerspruchrechts verringern. Konkretisierte Widerrufsrechte für Daten mit sensiblen Inhalten (z.B. psychiatrische Gutachten) stärken das Vertrauen in neue Forschungsformen und Datensouveräntität.

Die gesamte Stellungnahme kann HIER heruntergeladen werden.